Der ÖVP-Bürgermeister Josef Tatzber und sein Team habe es sich unter andrem zum Ziel gemacht, den Ortskern der einzelnen Katastralgemeinden wieder zu beleben und die zumeist jungen Häuselbauer zu unterstützen und zu entlasten und fördern daher 50% der Abbruchkosten! Förderung von Abbruchkosten - hier die Richtlinien! Förderbare Vorhaben: Abbruch von baulichen Objekten zum Zwecke der Freimachung der Bauliegenschaft aus Anlass von Neu-, Zu- und Umbauten von Wohnräumen. Förderungswerber ist gleichzeitig der Liegenschaftseigentümer! Voraussetzungen: Errichtung des Neu-, Zu- u. Umbaues innerhalb von 2 Jahren nach Abbruch (rechtskräftige Baubewilligung). Vorlage der baubehördlichen Abbruchbewilligung. Vorlage von Rechnungen über die ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials gemäß den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes in der jeweiligen Fassung. Begründung des Hauptwohnsitzes in der Marktgemeinde Wilfersdorf nach Fertigstellung des Neubaus. Förderausmaß: 50 % der Deponiekosten! Auszahlung der Förderung nach Fertigstellung bzw. nach Anmeldung des Hauptwohnsitzes. Beschluss in der Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2015. Nähere Auskünfte gibt gerne der Vorsitzende des Ausschusses Bauwesen und Umweltschutz, gf.GR Ing. Herwig Krammer, Tel. 0676/81036666, herwig.krammer@evn.at. Weil wir unsere künftigen Häuslbauer unterstützen wollen!
Beleben des Ortskernes - Förderung von Abbruchkosten!
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