Befristet bis 31. 12. 2018 werden vom Bund Elektro-Fahrräder, Transporträder und Elektro-Transporträder gefördert. Die Unterstützung setzt sich zusammen aus dem, "E-Mobilitätsbonusanteil" des österreichischen Sportfachhandels beim Ankauf des Fahrrades, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen gewährt wird und dem „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMLFUW (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft). Das Rechnungsdatum darf frühestens der 1. April 2017 sein, die Einreichung ist ab 10. April 2017 möglich. Näheres gibt's auf: http://www.umweltgemeinde.at/foerderberatung-neu/foederberatung_mobilitaet-und-klima/fahrzeuge/e-fahrraeder-transportraeder
Der Umweltgemeinderat informiert!
Der Umweltgemeinderat Josef Kohzina informiert unter anderem über die Fördermöglichkeiten beim Neukauf eines Elektro-Fahrrades bis Ende 2018!
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